Wir bieten bedürftigen Familien, Alleinerziehenden, Personen mit niedrigem Einkommen bzw. niedriger Rente, Arbeitslosen, Asylbewerber und Obdachlose die Möglichkeit, gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines (erhältlich bei der zuständigen Gemeinde oder beim Sozialamt) Kleidung, Wäsche, Schuhe und Hausrat „einzukaufen“. Dies ist in angemessenem Umfang und für einen geringen Geldbetrag möglich. Gewünschte Ware wird prinzipiell nur an persönlich anwesende Personen ausgegeben.
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 bis 11:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr
In den Schulferien ist die Kleiderkammer geschlossen.
Die Kleiderkammer hat bis auf weiteres geschlossen.
Es werden keine Kleiderspenden angenommen.
ANSPRECHPARTNERINNEN
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